Urteil Online Shop – Shop muss innerhalb 1 Stunde reagieren

Dez 18, 2012 | 0 comments

online-shopEin neues Urteil des Landgerichts Bamberg hat die Online Shop Community aufgeschreckt. Und zwar gab es da ein Gerichtsfall, wo ein Online Shop zwar ein Impressum angegeben hat, aber nur eine eMail Adresse und keine Telefonnummer. Das hat das Landgericht Bamberg nun als wettbewerbswidrig eingestuft. Die Angaben zur schnellen elektronischen Kontaktaufnahme müssten „einfach und effektiv optisch wahrnehmbar sein. Sie müssen ohne langes Suchen auffindbar sein. Daran fehlt es hier.“, heißt es in dem Urteil.

Ein neues Urteil legt fest, dass Online-Händler auf Email-Anfragen innerhalb von 60 Minuten reagieren müssen, sofern sie keine Direkt-Kommunikationsmöglichkeit wie zum Beispiel eine Telefonnummer angegeben haben.

Im Impressum eines Online-Shops muss für Kunden ein Kommunikationsweg sichtbar sein, über den sie innerhalb von 60 Minuten an eine Antwort kommen, hat das Landgericht Bamberg entschieden. Wenn keine Telefonnummer angegeben ist, müssen Händler gewährleisten und eindeutig formulieren, dass sie innerhalb einer Stunde auf Anfragen per Email oder Kontaktformular reagieren

Dieses Urteil ist noch nicht definitiv und wird sicher von einem anderen Gericht nochmals bearbeitet werden. Den immerhin gibts noch viele Lücken in dieser neuen Regel. Man weiss nicht ab wann diese 60 Minuten gezählt werden. Mail versand, Mail erhalt oder oder oder. Auch weiss man natürlich nicht zu welcher Tageszeit diese Frist eingehalten werden muss. Ein kleiner Online Shop kann vermutlich nicht ein 24 Stunden Ticketsystem anbieten und dabei noch gewinn abwerfen.

Wir sind gespannt was sich da noch so tut. Diese Szene wird in nächster Zeit noch weitere solche Urteile zu verkraften haben.

Wir von 1Grad halten euch natürlich auf dem Laufenden.

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