INM Web & Breakfast: Entscheidungsgrundlagen und Gesetze der Social Media & Websites

Mai 16, 2014 | 0 comments

Anfangs Mai bin ich der Einladung von der INM AG gefolgt und zum Web & Breakfast Anlass nach Zürich gereist. Wie an jedem Anlass gabs wieder 2 sehr spannende Vorträge, diesmal zum Thema “Entscheidungsgrundlagen und Gesetze der Social Media & Websites“

Kurz nach 7 Uhr bin ich also am Zürcher Bahnhof angekommen und gleich ins Au Premier gegangen. Dort war ich einer der Ersten, aber der Saal hat sich schnell gefüllt. Und dann kurz nach halb 8 ging es los.

INM Web & Breakfast: Entscheidungsgrundlagen und Gesetze der Social Media & Websites

Der Anfang hat Philipp Sauber gemacht wo er uns über den Einsatz von Google Authorrank erzählt hat. Das ist diese kleine Funktion die dafür sorgt, dass ihr bei Google, bei den Suchergebnissen diese Resultate mit den Fotos sehen oder den Sternchen. Er hat uns ebenfalls erzählt, dass wir als Unternehmen auf die Firmenbewertungen von Jobsportalen achten sollen wie Kununu (INM Eintrag auf Kununu), den dort gibts immer wieder Leute (ehemalige Angestellte oder Unbekannte) die ihren Frust rausschreiben. Ich musste da Philipp recht geben, nur eine pointierte Antwort kann hier das Feuer löschen, dass solche Leute versuchen anzuzünden. Und damit man das machen kann, muss man nicht nur die Social Media Kanäle wie Twitter und Facebook überwachen sondern auch solche Kanäle.

INM Web & Breakfast: Entscheidungsgrundlagen und Gesetze der Social Media & Websites

Der 2. Vortrag kam dann von Lukas Bühlmann einem Anwalt aus Zürich. Er erzählte uns über die Gefahren vom Social Media. So hat er uns auch Beispiele genannt bei Twitter oder Facebook, wo Firmen viel Geld investiert haben, dass dann verloren war, nachdem diese Dienste die Accounts gesperrt haben. Das ist genau das, was ich meinen Kunden immer wieder sagte, dass man sich nicht 100% auf fremde Dienste verlassen kann und sollte man diese doch benützen, man Gefahr läuft ein Verlust zu machen. Denn wie Herr Bühlmann sagte, gibts in den AGB von zum Beispiel Facebook ein Part, der erlaubt ihnen von jetzt auf sofort alles zu löschen – ohne dass irgend jemand was dagegen tun oder Geld verlangen kann.

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Puff – alles Weg… Das sollte Firmen zu denken geben

Auch empfahl der Anwalt, dass man die 2-Klick Plugins für die Social Media Buttons verwenden sollte. Es gibt zwar in der Schweiz noch kein Gerichtsurteil dazu – aber sicher ist sicher. Denn in Deutschland ist diese Lösung eben Pflicht, und wer sich nicht daran hält da droht eine teure Abmahnung…

Eine interessante Sache hat der Anwalt dann erzählt, als es um das Impressum ging. Seit dem 1. April 2012 kennt ja auch die Schweiz eine Impressums-Pflicht. Was aber speziell ist, dass nicht alle Webseiten unter dieser Regel fallen. Denn nur Seiten die ein Angebot haben, müssen ein Impressum haben – die Webseite der Grossmutter Mössli aber nicht. Dass aber bis heute noch keine Urteile gefällt wurden, die diese Regel stützen hat mich mehr als verwundert. Denn nur ein Gerichtsurteil wird hier Klarheit schaffen, wann man wirklich ein Impressum braucht und wann nicht. Denn immerhin ist auch eine Newsletter-Anmeldung oder ein Downloadlink ein Angebot. Eine sehr komplexe Sache die es da zu beachten gibt. Darum lieber “Safe than Sorry“ baut lieber ein Impressum auf eure Seite ein. Und wenn ihr das nächste Mal Fotos von Events macht, denkt daran, dass das eigentlich ein Graubereich ist 🙂

Der ganze Anlass war wirklich sehr spannend und leider viel zu schnell vorbei. Ich war nicht das erste Mal dort und werde sicher wieder hingehen. Das kann man nur Empfehlen.

Herzlichen Dank Philipp (@psauber) und Lukas (@BuehlmannRA) für die interessanten Vorträge und bis zum nächsten Mal.

Weitere Bilder des Events:

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