Impressumspflicht in der Schweiz

Sep 27, 2012 | 0 comments

Seit dem 1. April 2012 hat sich in der Schweiz im Internetrecht was geändert – denn ab diesem Zeitpunkt ist das revidierte Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft getreten. Es gibt nämlich ab sofort eine Impressumspflicht für Anbieter im elektronischen Geschäftsverkehr (E-Commerce) und diese Impressumspflicht hat zu grosser Unruhe bei den Webseitenbetreibern geführt.

Wir werden immer wieder gefragt, was hat sich den jetzt für uns Webseitenbetreiber / Firmen geändert?

Bisher hatten wir ja überhaupt keine Impressumspflicht, wie zum Beispiel Deutschland es schon lange kennt. Bei uns in der Schweiz gab es wohl kein Gesetz dazu, aber es hat sich so eine Art freiwilliges Impressum eingebürgert. Bisher hat man einfach geschaut, dass man auf seiner Webseite ein Impressum geführt hat, mit Informationen über die Firma/Betreiber, sowie einer Kontaktmöglichkeit. Das hat sich so eingebürgert, weil man ja als Kunde wissen möchte, was das für eine Firma / Hersteller ist und man nicht unbedingt Geld an Leute die man nicht kennt schicken möchte.

Ab sofort gibts aber eine Impressumspflicht. Wenn man es aber genau betrachtet, ist das Ganze keine wirkliche Änderung für die Webseitenbetreiber. Wirklich kurz gesagt, ist das was man vorher freiwillig gemacht hat, jetzt einfach Pflicht. Gott sei dank, wurden nicht alle Regeln der EU übernommen, der Bundesrat hat hier wirklich überlegt und die besten Filetstücke des Gesetzes genommen und angepasst. Es hätte wirklich schlimmer kommen können.

Was gehört nun zu der Impressumspflicht:

  • Vorname / Name
  • Adresse
  • eMailadresse
  • Telefonnummer / Faxnummer wenn vorhanden

Der Betreiber muss klar und deutlich genannt sein und die Informationen dürfen nicht versteckt sein.

Es hat sich eingebürgert, dass man diese Daten auf einer eigenen Seite genannt Impressum verpackt. Aber es gibt keinen Artikel im Gesetz, der vorschreibt, dass dies Impressum heissen muss. Es könnte zum Beispiel auch Kontakt heissen. Ich persönlich würde es aber auf eine Seite legen, dass man Impressum nennt. Man möchte ja auch, dass Leute aus Deutschland die Informationen finden oder anderen Ländern und da ist es sinnvoll sich auf einen Standard festzulegen.

Da ich ja bekanntlich kein Anwalt bin, habe ich hier noch einen guten Text von Martin Steiger. Er ist Rechtsanwalt aus Zürich und hat darüber einen wirklich guten, verständlichen Text über das revidierte Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geschrieben. Wenn man das was dort von Martin Steiger geschrieben wurde einhält, ist man wohl auf der sicheren Seite.

Ich hoffe, damit haben sich alle Unklarheiten über die neue schweizerische Impressumspflicht gelösst und wenn nicht – schreibt uns doch einfach eine eMail und wir beantworten ihre Fragen.

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